Kita-Krise Freising stoppen!
Eine Initiative für Freisings Kinder

Wege zum Kita-Platz

Vorgehensweise zur Durchsetzung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung


Rechtsanspruch 

  • Krippe ab dem vollendeten 1. Lebensjahr 
  • Kindergarten ab dem vollendeten 3. Lebensjahr 
  • Ganztagesbetreuung Grundschüler*innen gibt es nicht, erst ab August 2026


1. Anmeldung für die Kinderbetreuung in Freising 

(Stand 20.02.2025)

  • Einrichtungen der Stadt Freising laufen über ein zentrales Online-Anmeldeverfahren: Anmeldung & Neuaufnahme | Stadt Freising
  • Einrichtungen freier Träger: Eine Liste der Einrichtungen (z.B. Lebenshilfe, BRK, Johanniter, Kirchen) findet ihr auch auf den Internetseiten der Stadt Freising. Hier gibt es in der Regel gesonderte Anmeldeverfahren, die aber zeitgleich zum städtischen stattfinden.
  • Tagesmütter/-väter: Die Vermittlung übernimmt das Tageselternzentrum Freising (bildungswerk-freising.de) 


2. Bei Absage oder Platz auf Warteliste 

Warteliste ist in der Regel gleichbedeutend mit Absage. Umgehend nach Erhalt der schriftlichen Absage bzw. Info über den Wartelistenplatz den Bedarf (Krippen-, Kiga-, Hort-Platz) beim Jugendamt melden - Kontakt: https://www.kreis-freising.de/buergerservice/abteilungen-und-sachgebiete/jugend-und-familie/besondere-fachdienste/kindertageseinrichtungen.html. Das Jugendamt schickt euch für die Bedarfsmeldung den Bedarfsmeldebogen zu. Ihr sendet ihn ausgefüllt zurück. Nun hat das Jugendamt drei Monate Zeit, einen Platz zu vermitteln. Dazu nimmt das Jugendamt Kontakt mit der Stadt Freising auf. 


3. Wenn kein Platz angeboten werden kann, ist eine Klage möglich. 

Ausnahme: bei Nachmittagsbetreuung für Grundschulkinder, da hier noch kein Rechtsanspruch besteht (erst ab Mitte 2026). Bei allen anderen Fällen sollte die Klage beim Verwaltungsgericht im Eilverfahren eingereicht werden.

  • Möglichkeit 1: Mit Anwalt. Dazu einen Anwalt (Verwaltungsrecht) mit dem Fall betrauen. Die Kosten müssen selbst getragen werden. Ggf. können die Kosten durch eine Rechtsschutzversicherung übernommen werden. 
  • Möglichkeit 2: Ohne Anwalt. Klage ist auch ohne Anwalt möglich und für Eltern kostenfrei. Informiert euch in dem Fall ausreichend über die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen (z.B. kostenfreie Beratung beim Verwaltungsgericht), damit es zu keinen Fehlern kommt. 


Bitte kündigt nicht von euch aus einen Arbeitsplatz wegen fehlender Kinderbetreuung. 
Lasst euch in diesem Fall unbedingt vorab rechtlich beraten.



Die Initiative für Freisings Kinder übernimmt keinerlei Haftung für die rechtliche Korrektheit der Leitfäden und des hier beschriebenen Vorgehens.

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